Aus ihrer Mitte heraus wählt die Mitgliederversammlung sieben Mitglieder auf die Dauer von vier Jahren, die dem Vorstand beratend und ihn überwachend zur Seite stehen. Darüber hinaus legt das Kuratorium die Richtlinien für die Geschäftsführung des Vorstands fest.
Die Geschäftsordnung des Kuratoriums der PTG als pdf:
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