Mitgliedsurkunde der "Gesellschaft zur Beförderung nützlicher Künste"
Gremien der Polytechnischen Gesellschaft
Die Zukunft der Gesellschaft sichern
Dem Aufnahmeausschuss gehören der Präsident als Vorsitzender, sein Stellvertreter und fünf von der Mitgliederversammlung gewählte Polytechniker an. Er schlägt dem Vorstand Personen zur Aufnahme als Mitglieder in die Gesellschaft vor. Darüberhinaus beschäftigt sich der Aufnahmeausschuss mit der Entwicklung der Mitgliederschaft. Dabei soll er der veränderten Ausgangslage von Bürgergesellschaften im 21. Jahrhundert Rechnung tragen.
Aufnahmekriterien der Polytechnische Gesellschaft e.V.
Der Aufnahmeausschuss schlägt dem Vorstand die Aufnahme von Personen vor, die als Mitglieder der Polytechnischen Gesellschaft und zur Förderung ihrer Aufgaben geeignet erscheinen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung). Voraussetzung ist die Bereitschaft:
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die PTG im Sinne der Gründungsideen und der darauf aufbauenden Tradition zu erhalten und fortzuentwickeln;
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sich dem Gemeinwohl verpflichtet zu fühlen;
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Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen sowie eigenständig und ehrenamtlich zur Bewältigung von Problemen des Gemeinwesens beizutragen;
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sich persönlich überparteilich und überkonfessionell für andere Menschen und die Gesellschaft zu engagieren;
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neue gesellschaftliche Gruppen für die PTG zu erschließen und zur Mitarbeit zu gewinnen, um auf diese Weise die Vielfalt von Stadt und Region in beruflicher und sozialer Hinsicht widerzuspiegeln;
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Bildung, Wissenschaft, Kultur und soziales Verhalten als Grundlagen für Wohlstand und Zufriedenheit zu fördern;
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Toleranz zu praktizieren;
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sich den im Grundgesetz festgelegten Werten und Grundrechten, des Humanismus und der Aufklärung verpflichtet zu fühlen.